Aufgrund der neuen Corona Verordnung vom 15.10.2021 haben sich die Vereinsführungen des SV Ebnat und des Fördervereins SV Ebnat dazu entschlossen diese Veranstaltung mit dem 2G-Optionsmodell durchzuführen.
Dies bedeutet:
Ausschliesslicher Zutritt für geimpfte und genesene Personen, mit Nachweis kompletter Impfschutz und Personalausweis.
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere und Stillende Personen wird der Zutritt mit Vorlage eines tagesaktuellen Antigen-Test und den entsprechenden Nachweisen gestattet.
Die Kontaktdaten müssen weiterhin erfasst werden und werden für den Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entfällt, nachdem die geforderten Nachweise erbracht wurden.
In der Halle muss während der Veranstaltung somit kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.